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   OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88   

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OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88 (https://dejure.org/1988,1301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.10.1988 - 8 U 58/88 (https://dejure.org/1988,1301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Oktober 1988 - 8 U 58/88 (https://dejure.org/1988,1301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit einer Prozessvertretung durch den Sozius des den streitgegenständlichen Vertrag beurkundenden Notars; Wirksamkeit der an einen Prozessbevollmächtigten erteilten Prozessvollmacht ; Auswirkungen von Fehlern im Grundgeschäft auf die Wirksamkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 442
  • MDR 1989, 266
  • DNotZ 1989, 634
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 18.05.1973 - 9 U 143/72

    Vollmacht; Wirksamkeit; Abstraktionsprinzip; Grundverhältnis; Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88
    Mögliche Fehler des Grundgeschäftes schlagen auf die Prozeßvollmacht nicht durch, diese ist vielmehr nur dann unwirksam, wenn dies aus den Regeln der Zivilprozeßordnung folgt (allgemeine Meinung, vgl. etwa OLG Köln in MDR 1974, 310; Zöller-Vollkommer, Rdn. 5 in Vorbemerkungen zu § 78 ZPO und Rdn. 20 und 22 zu § 78 ZPO; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, Anm. 2B in Übersicht vor § 78 ZPO).

    Allerdings kann der Prozeßbevollmächtigte, wenn er im Termin auftritt, obwohl er damit gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, gegebenenfalls vom Gericht zurückgewiesen werden (vgl. OLG Köln in MDR 1974, 310).

  • OLG Hamm, 19.08.1987 - 5 U 188/87

    Ablehnung eines Einstellungsantrags gemäß § 769 Zivilprozessordnung (ZPO) mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88
    Auch die von der Beklagten ins Feld geführte anderslautende Entscheidung des 5. Zivilsenats (Urteil vom 21. September 1987, 5 U 188/87, nicht veröffentlicht) gibt dem Senat keinen Anlaß, davon abzuweichen.
  • BGH, 23.02.1961 - II ZR 250/58
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88
    Es ist allgemein anerkannt, daß dem Gläubiger trotz Vorhandensein eines Vollstreckungstitels die Erhebung einer Klage nicht erwehrt sein kann, wenn hierfür nach Lage der Dinge ein verständiger Grund angeführt werden kann, was darin meist gesehen wird, daß der Schuldner gegen die vollstreckbare Forderung Einwendungen erhebt und deshalb bei Einleitung der Zwangsvollstreckung mit einer Vollstreckungsabwehrklage zu rechnen ist (vgl. BGH in NJW 1961, 1116; Stein-Jonas-Schumann, Rdn. 115 vor § 253 ZPO).
  • OLG Köln, 28.06.1982 - 20 W 15/82
    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88
    Die vom Landgericht und vom 5. Senat in der genannten Entscheidung für die gegenteilige Ansicht herangezogenen Entscheidungen (OLG Köln in MDR 1982, 1024 sowie Bundesverfassungsgericht in BVfGE 8, 92) sind für die Frage der Prozeßvollmacht nicht einschlägig.
  • RG, 26.06.1913 - IV 248/13

    RAO. § 27. Revision gegen Zurücktretung eines Parteivertreters

    Auszug aus OLG Hamm, 17.10.1988 - 8 U 58/88
    Pflichtwidrigkeiten aus dem Bereich der Standesvorschriften für Rechtsanwälte dagegen, die nicht ohne weiteres sofort erkennbar sind und gegebenenfalls des Beweises bedürften, sollen deshalb vom Gericht nicht beachtet werden müssen, sie berühren die Vertretungsbefugnis des Prozeßbevollmächtigten nicht (vgl. schon RGZ 83, 1, 8).
  • OLG Celle, 12.12.2017 - 20 W 20/17

    Keine Holzmüller/Gelatine-Grundsätze bei Veräußerung der Profifußballabteilung

    Bereits aus den vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 17. Oktober 1988, Aktenzeichen 8 U 58/88) und des Landgerichts München I (Urteil vom 9. Oktober 2009, 33 O 4273/09, BeckRS 2010 04749) ergibt sich, dass ein etwaiger Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, selbst wenn er vorläge, zum Schutz des Vertretenen die Wirksamkeit der Prozessvollmacht nicht beeinträchtigte.
  • OLG Köln, 05.05.2021 - 3 Ws 14/21

    Ausschluss eines Verteidigers Tätigkeitsverbot des Rechtsanwalts als

    Auch wenn nach herrschender Meinung eine Zurückweisung des Verteidigers wegen eines Interessenwiderstreits entsprechend § 146 StPO nach der Reform der Vorschrift im Jahre 1987 nicht mehr möglich sein solle, wäre es doch prozessunökonomisch, wenn es dem Gericht versagt bliebe, den Verteidiger zurückzuweisen (vgl. hierzu Weyland, BRAO, 10. Aufl. 2020, § 45 BRAO Rn. 42; OLG Hamm NJW-RR 1989, 442), ein Verstoß jedoch in der Revisionsinstanz analog § 146 StPO in Verbindung mit §§ 226, 338 Nr. 5 StPO jedenfalls von der Staatsanwaltschaft gerügt werden könnte.

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise die Ansicht vertreten, die Regelung sei bei Verstößen gegen berufsrechtliche Tätigkeitsverbote nach § 45 BRAO entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 17.10.1988, 8 U 58/88, NJW-RR 1989, 442; Reelsen in Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 156 Rdn. 12 mit Verweis auf VG Freiburg v. 10.05.1996, 6 K 520/94; Träger in Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 45 Rdn. 42).

  • LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 5/20
    Denn die Prozessvollmacht ist von dem zugrundeliegenden Geschäftsbesorgungsvertrag unabhängig, die Vertretungsbefugnis entfällt auch im Falle eines Verstoßes gegen § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO nicht (OLG Hamm NJW-RR 1989, 442; Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 78, Rn. 37).
  • OLG Hamm, 01.10.1991 - 15 W 266/91

    Abstraktheit der Prozeßvollmacht von Anwaltsnotaren

    Wie bei einem Verstoß des Rechtsanwalts gegen die Vorschrift des § 45 Nr. 4 BRAO , die als Verbotsgesetz ausgestaltet ist, der Geschäftsbesorgungsvertrag nach einhelliger Auffassung nichtig ist (OLG Hamm DNotZ 1989, 397 ; DNotZ 1989, 632 ; DNotZ 1989, 634 ; OLG Köln AnwBl 1980, 70; Feuerich, DNotZ 1989, 602 ; Jessnitzer, 5. Aufl., § 45 BRAO , Rd.-Nr. 6), dürfte vieles dafür sprechen, daß auch bei einem Verstoß gegen § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO solche weittragenden zivilrechtlichen Folgen für das unter VerHeft Nr. 11 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ November 1991 stoß gegen die Amtspflichten als Notar übernommene Mandat als Rechtsanwalt zu ziehen sind.

    Uneingeschränkt gilt das Abstraktionsprinzip aber für die Prozeßvollmacht (OLG Hamm DNotZ 1989, 634 ; AnwBl 1989, 397; OLG Köln MDR 1974, 310 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, 49. Aufl., Übersicht 2 B vor § 78 ZPO ; Stein/Jonas/ Schönke/Leipold, 20. Aufl., Vorbemerkung vor § 78 ZPO , Rd.Nr. 7, § 80 ZPO , Rd.-Nr. 2; Zöller/Vollkommer, 16. Aufl., Vorbemerkung vor § 78 ZPO , Rd.-Nr. 5; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., 310; Feuerich, DNotZ 1989, 603 ).

    Im Hinblick auf die rechtliche Selbständigkeit der erteilten Prozeßvollmacht ist diese somit auch dann wirksam, wenn der Rechtsanwalt durch die Übernahme der Vertretung gegen § 45 Nr. 4 BRAO verstoßen hat und der mit seinem Mandanten abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag deshalb nichtig ist (OLG Hamm DNotZ 1989, 634 ; AnwBl 1989, 397 ; OLG Köln MDR 1974, 310 ; Jessnitzer, a.a.O., § 45, Rd.-Nr. 6, Feuerich, DNotZ 1989, 604 ).

  • OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 U 127/07

    Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung an einer Gesellschaft

    Etwaige Pflichtwidrigkeiten aus dem Bereich der Standesvorschriften für Rechtsanwälte berühren die Vertretungsbefugnis und die Wirksamkeit vorgenommener Prozesshandlungen des Prozessbevollmächtigten nicht (BGH, NJW 1993, 1926 [juris Rn. 5]; OLG Stuttgart, MDR 1999, 1530 [juris Rn. 8]; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 442, 443).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - 11 U 35/12

    Verpflichtung des Finders einer größeren Geldsumme zur Zustimmung der Herausgabe

    Daraus ergibt sich, dass ein Verstoß gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot die Wirksamkeit der Prozesshandlung aufgrund des Weiterwirkens der Vollmacht dem Gericht gegenüber nicht berührt (hierzu auch: OLG Hamm, Urteil vom 17.10.1988, NJW-RR 1989, 442 und Beschluss vom 01.10.1991; Az.: 15 W 266/91, recherchiert nach JURIS).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2015 - 5 U 79/14

    Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Grundschuld: Beweislast für

    Denn der Kläger hat einen vernünftigen Grund, Klage zu erheben, da er mit Einwendungen seitens der Schuldnerin gegen die Vollstreckung und der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO rechnen musste (vgl. BGH NJW 1961, 1116; OLG Hamm MDR 1989, 266; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., vor § 253 Rn. 18a).
  • BSG, 10.12.2020 - B 6 KA 25/20 B

    Honorarkürzung im Rahmen einer vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Ob der Verstoß eines Rechtsanwalts gegen § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO das zur Entscheidung in einem Verfahren, in dem dieser Anwalt tätig wird, berufene Gericht berechtigt, den Anwalt in entsprechender Anwendung des § 156 Abs. 2 BRAO zurückzuweisen, ist umstritten (dafür Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 10. Aufl 2020, § 45 RdNr 42 unter Hinweis auf OLG Hamm Urteil vom 17.10.1998 - 8 U 58/88 - NJW-RR, 442; anders die wohl hM: etwa OLG Koblenz Beschluss vom 11.1.2002 - 2 W 767/01 - MDR 2002, 1025; Kilian in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl 2019, § 45 RdNr 51; Bormann/Strauß in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl 2020, § 45 BRAO RdNr 48; Peitscher in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 7, 6. Aufl 2020, § 5 RdNr 12) .
  • OLG Koblenz, 11.01.2002 - 2 W 767/01

    Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten bei anwaltlichem Tätigkeitsverbot nach

    Die in diesem Zusammenhang von Befürwortern der analogen Anwendung zitierte Entscheidung OLG Hamm, NJW-RR 89, 442 stützt deren Auffassung nicht, zumal darin ohne Begründung nur beiläufig erwähnt wird, ein Verstoß gegen § 45 Nr. 4 BRAO könne gegebenenfalls zur Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten durch das Gericht führen.
  • OLG München, 28.03.2001 - 7 U 5341/00

    Personenhandelsgesellschaft - Treuepflicht der Gesellschafter - Mangelhafte

    Dies beruht darauf, daß die Postulationsfähigkeit nach der Rechtsprechung von "äußeren" Tatsachen abhängt; sie soll schnell und ohne Beweisbedürftigkeit geklärt werden (vgl. OLG Hamm, MDR 89, 266).
  • OLG Brandenburg, 28.01.2003 - 2 U 14/02

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht trotz Tätigkeitsverbots; Verkehrswertermittlung

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 LB 3551/01

    Begründung; Grundstückskäufer; Heilung; Klagebefugnis; Nachholen; Nachholen der

  • OLG Hamm, 26.08.2009 - 30 U 217/08

    Kündigung eines Jagdpachtvertrages wegen Zahlungsverzugs

  • OLG Stuttgart, 26.01.1999 - 8 W 488/97

    Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung durch gleichzeitige Vertretung eines

  • OLG Hamm, 21.02.1989 - 26 U 132/88

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht eines Anwalts im Hinblick auf die Nichtigkeit

  • OLG Köln, 22.01.1996 - 2 W 9/96

    Bewertung der Pfändung des Obergeschosses eines Hauses als Pfändung einer

  • KG, 04.10.1994 - 4 W 6060/94

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Anwalts und Unterbrechung des

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   OLG Stuttgart, 15.11.1988 - 8 W 514/88   

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  • MDR 1989, 266
 
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